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Die Stiftung

ORGANE


Die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung verfügt über zwei Organe, den Stiftungsrat und den Stiftungsvorstand.

Der Stiftungsrat

 besteht aus 7 Mitgliedern, wobei die Bundesministerin oder der Bundesminister Wirtschaft, Energie und Tourismus, die Bundesministerin oder der Bundesminister für Finanzen, die Bundesministerin oder der Bundesminister Innovation, Mobilität und Infrastruktur, die Bundesministerin oder der Bundesminister Frauen, Wissenschaft und Forschung und die Oesterreichische Nationalbank je ein Mitglied für die Dauer von jeweils 5 Jahren entsenden. Eine einmalige Wiederbestellung ist zulässig.

Weiters gehören dem Stiftungsrat mit beratender Stimme der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende des Rates für Forschung, Wissenschaft, Innovation und Technologieentwicklung an.

Den Vorsitz im Stiftungsrat führen jährlich wechselnd die vom Bundesministerium Finanzen und vom Bundesministerium Wirtschaft, Energie und Tourismus bestellten Mitglieder des Stiftungsrates.

Stiftungsvorstand

Der Stiftungsvorstand hat die Stiftung zu verwalten, nach außen zu vertreten und für die Erfüllung des Stiftungszweckes im Sinne der Beschlüsse des Stiftungsrates zu sorgen.

Die Funktion des Stiftungsvorstandes wird kraft Gesetzes von den beiden Geschäftsführenden der Austria Wirtschaftsservice GmbH wahrgenommen.

Geschäftsstelle

Der Geschäftsstelle der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung obliegt die operative Abwicklung der Geschäfte der Stiftung. Sie ist bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH eingerichtet.

Anträge an die Stiftung sind im Wege der Geschäftsstelle einzubringen.